- Kontraindikation
- Gegenanzeige
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◆ Kọn|tra|in|di|ka|ti|on 〈f. 20; Med.〉 Umstand, der die Anwendung eines Medikamentes od. einer Behandlung als nicht geboten erscheinen lässt; Sy Gegenanzeige; Ggs Indikation (2) [<lat. contra „gegen“ + Indikation]◆ Die Buchstabenfolge kon|tr... kann in Fremdwörtern auch kont|r... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).* * *
Umstand, der die Anwendung eines bestimmten Medikaments od. einer an sich zweckmäßigen therapeutischen Maßnahme verbietet; Gegenanzeige.* * *
Kọntra|indikation,Gegen|anzeige, Gesamtheit der Umstände, die eine Anwendung bestimmter, normalerweiser erforderlicher Diagnose- oder Behandlungsmaßnahmen (Arzneimittel, Operation) verbieten, z. B. das Bestehen einer Schwangerschaft. - Gegensatz: Indikation.* * *
Kọn|tra|in|di|ka|ti|on, die; -, -en [aus lat. contra = gegen u. ↑Indikation] (Med.): Umstand, der die Anwendung eines bestimmten Medikamentes od. einer an sich zweckmäßigen therapeutischen Maßnahme verbietet; Gegenanzeige.
Universal-Lexikon. 2012.